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Gérant bleibt wegen heimlicher Lohnerhöhung verurteilt

Ein Gérant hatte seinen Lohn ohne Wissen seines Arbeitgebers erhöht und so 21'500 Franken zu viel bezogen. Die Verurteilung wegen Veruntreuung bleibt bestehen.

Publikationsdatum: 14. September 2026

Ein Gérant einer kleinen Firma im Kanton Waadt erhöhte zwischen September 2021 und Juli 2022 eigenmächtig seinen monatlichen Bruttolohn von 4'500 auf 6'650 Franken. Dazu nutzte er die Bankzugänge seines Vorgesetzten, die ihm in seiner Funktion als Gérant anvertraut worden waren, und änderte die Daueraufträge zu seinen Gunsten. Kein Mitglied des Verwaltungsrats wurde informiert oder hatte der Erhöhung zugestimmt. Insgesamt bezog er so 21'500 Franken zu viel. Nachdem die Manipulation entdeckt worden war, wurde er fristlos entlassen.

Das erstinstanzliche Gericht verurteilte ihn wegen Veruntreuung und Verleumdung – er hatte zudem gegenüber Dritten falsche und ehrverletzende Aussagen über seinen Vorgesetzten gemacht. Es verhängte eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 30 Franken sowie eine Busse von 600 Franken. Ausserdem musste er der Firma 16'482 Franken als Schadenersatz zahlen. Das Waadtländer Kantonsgericht bestätigte das Urteil weitgehend, verzichtete jedoch auf die Busse, da der Verurteilte seine Verleumdungsverurteilung anerkannt und sich bei der betroffenen Person entschuldigt hatte.

Dagegen zog der Verurteilte ans Bundesgericht und machte geltend, die Sachverhaltsfeststellung sei willkürlich. Er behauptete, die Lohnerhöhung sei in einem Gespräch zu dritt mündlich vereinbart worden. Das Bundesgericht wies dieses Argument zurück: Es gab keinerlei schriftliche Bestätigung einer solchen Abmachung, und die beiden anderen angeblichen Gesprächsteilnehmer verneinten eine entsprechende Vereinbarung klar. Auch der Umstand, dass der Buchhalter bestätigte, einzig der Gérant habe den erhöhten Lohnbetrag angegeben, werteten die Richter als zusätzliches Indiz für ein betrügerisches Vorgehen.

Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die kantonalen Gerichte den Sachverhalt nicht willkürlich gewürdigt hatten und alle Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Veruntreuung erfüllt sind. Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf einzutreten war. Der Verurteilte muss zudem die Gerichtskosten von 3'000 Franken tragen; sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgelehnt, da seine finanzielle Lage nicht als kritisch eingestuft wurde.

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Urteilsnummer: 6B_963/2025

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