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Coiffeuse bleibt wegen falscher Adresse verurteilt

Eine Frau gab jahrelang eine falsche Adresse in der Schweiz an, um ihre Aufenthaltsbewilligung zu behalten. Die Richter bestätigen ihre Verurteilung zu einer Geldstrafe.

Publikationsdatum: 14. September 2026

Eine Frau, die in Genf einen Coiffeursalon betrieb, hatte bei den Behörden wiederholt eine Adresse in der Schweiz angegeben, obwohl sie tatsächlich in Frankreich wohnte. Mit dieser falschen Angabe sicherte sie sich ihre Aufenthaltsbewilligung und liess zudem eine Kollektivgesellschaft mit dem fingierten Schweizer Domizil ins Handelsregister eintragen. Dafür wurde sie vom Genfer Polizeigericht zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen verurteilt.

Die Frau legte gegen das Urteil Berufung ein und erreichte immerhin eine Reduktion des Tagessatzes von 50 auf 30 Franken. Die Zahl der Tagessätze und der Schuldspruch blieben jedoch unverändert. Vor Bundesgericht verlangte sie ihren vollständigen Freispruch, eine tiefere Strafe sowie die Gewährung des bedingten Strafvollzugs. Zur Begründung machte sie unter anderem geltend, von ihrem Ehemann unter Druck gesetzt und in seine Machenschaften hineingezogen worden zu sein.

Die Bundesrichter wiesen die Einwände der Frau ab. Sie hielten fest, dass die kantonalen Gerichte die Beweise korrekt gewürdigt hatten: Die anfänglichen Aussagen der Frau und ihres Mannes, die Schuleinschreibungen der Kinder in Frankreich sowie Widersprüche in späteren Aussagen belegten klar, dass ihr tatsächlicher Wohnsitz in Frankreich lag. Die Argumente, sie sei von ihrem Ehemann manipuliert worden, stützten sich auf Tatsachenbehauptungen, die von den kantonalen Gerichten nicht als erwiesen anerkannt worden waren.

Den bedingten Strafvollzug verweigerten die Richter ebenfalls. Die Gerichte hatten der Frau eine ungünstige Prognose ausgestellt, weil sie mehrere Delikte begangen hatte, bereits vorbestraft war und keine Reue zeigte. Die Frau muss nun zusätzlich die Gerichtskosten von 1200 Franken tragen; ihr Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde mangels Erfolgsaussichten abgelehnt.

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Urteilsnummer: 6B_867/2025

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