Ein Mann aus dem Tessin wurde verurteilt, weil er seiner Tochter zwischen Februar 2017 und September 2021 keine Unterhaltsbeiträge von monatlich 1765 Franken bezahlt hatte. Das Strafgericht hatte ihn zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Das Tessiner Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil. Dagegen wandte sich der Vater ans Bundesgericht.
Vor Bundesgericht machte der Vater geltend, er habe für acht Monate im Jahr 2018 tatsächlich Zahlungen geleistet, und legte entsprechende Bankbelege vor. Diese Dokumente wurden jedoch nicht berücksichtigt, weil sie als neue Beweismittel galten, die bereits im kantonalen Verfahren hätten eingereicht werden müssen. Zudem beanstandete er, dass seine Tochter als Klägerin nie befragt worden sei, was sein Recht auf ein faires Verfahren verletze. Das Bundesgericht wies auch diesen Einwand ab: Das Berufungsgericht hatte die Befragung nicht wegen Verspätung abgelehnt, sondern weil sie für den Entscheid schlicht nicht relevant gewesen wäre – und dazu äusserte sich der Vater in seiner Eingabe nicht.
Weiter berief sich der Vater darauf, er habe irrtümlich geglaubt, seiner Tochter gar nichts zu schulden, weil das Zivilgericht die Unterhaltsklage letztlich abgewiesen hatte. Das Bundesgericht liess dieses Argument nicht gelten. Der Mann war während des gesamten Zivilverfahrens anwaltlich vertreten und wusste, dass eine vorsorgliche Unterhaltspflicht bestand, die er nie angefochten hatte. Auch während des Strafverfahrens stand ihm zeitweise ein Anwalt zur Seite. Von einem entschuldbaren Irrtum könne daher keine Rede sein.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab, soweit es darauf eintrat. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde ebenfalls abgelehnt, da die Eingabe von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatte. Der Vater muss die Gerichtskosten von 1200 Franken selbst tragen.