Eine Frau steht im Kanton Bern unter dringendem Verdacht, schwere Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz begangen zu haben. Seit Oktober 2025 befindet sie sich in Untersuchungshaft. Im Juni 2026 beantragte sie ihre sofortige Freilassung, allenfalls verbunden mit Ersatzmassnahmen wie der Abgabe ihrer Ausweispapiere, regelmässigen Meldepflichten oder einer elektronischen Fussfessel. Das bernische Obergericht wies ihren Antrag ab, und auch das Bundesgericht bestätigte diesen Entscheid nun.
Das Gericht begründete den Entscheid vor allem mit der erheblichen Fluchtgefahr. Die Angeklagte verfügt über Verbindungen ins Ausland – konkret in zwei Länder, in denen sie früher gelebt hat und wo noch Bekannte sowie Verwandte wohnen. Ausserdem besitzt sie eine gültige Aufenthaltsbewilligung in einem dieser Länder, was eine Ausreise erleichtern würde. Hinzu kommt, dass das Strafverfahren kurz vor dem Abschluss steht und eine Verurteilung samt Landesverweis droht. Je konkreter die Aussicht auf eine Strafe werde, so die Richter, desto grösser sei die Versuchung, sich der Justiz zu entziehen.
Die von der Angeklagten vorgeschlagenen Ersatzmassnahmen hielt das Gericht für unzureichend. Eine Passkonfiszierung verhindere keine Flucht, da innerhalb des Schengen-Raums keine Grenzkontrollen stattfinden. Auch eine elektronische Fussfessel biete keinen ausreichenden Schutz: Selbst bei aktiver Überwachung könnte die Person eine Grenze überqueren, bevor die Polizei eingreifen kann. Die blosse Bereitschaft der Angeklagten, sich an Auflagen zu halten, genüge nicht als Garantie.
Schliesslich prüfte das Gericht, ob die bisherige Haftdauer – zum Zeitpunkt des Urteils über neun Monate – im Verhältnis zur zu erwartenden Strafe noch vertretbar sei. Es bejahte dies: Die Angeklagte ist wegen Drogenhandels in grossem Stil angeklagt, und sie wurde bereits 2019 wegen ähnlicher Delikte verurteilt. Angesichts dieser Vorgeschichte und der Menge der beschlagnahmten Drogen sei eine empfindliche Freiheitsstrafe zu erwarten, die die bisherige Haftdauer bei Weitem übersteige. Die Untersuchungshaft bleibt damit aufrechterhalten.