Eine Frau aus dem Kanton Genf hatte Anfang Juli 2026 eine Beschwerde gegen ihr Urteil beim Bundesgericht eingereicht. Zuvor hatte das Genfer Kantonsgericht, Kammer für Sozialversicherungen, am 15. Juni 2026 in einem Streit zwischen ihr und der Krankenkasse Mutuel Assurance Maladie SA entschieden – zu ihren Ungunsten.
Wenige Wochen nach Einreichung ihrer Beschwerde beim Bundesgericht zog die Frau diese mit einem Schreiben vom 21. August 2026 zurück. Über die Gründe für diesen Schritt ist nichts bekannt.
Da die Beschwerde zurückgezogen wurde, schrieb das Bundesgericht das Verfahren ab. Es wurden keine Gerichtskosten erhoben.