Symbolbild

Mieter scheitert mit Klage, weil er Gerichtskosten nicht bezahlte

Ein Mieter im Kanton Waadt wollte ein Urteil in einem Mietstreit anfechten. Weil er den verlangten Kostenvorschuss trotz mehrfacher Fristerstreckung nicht zahlte, trat das Gericht nicht auf seine Klage ein.

Publikationsdatum: 10. September 2026

Ein Mieter aus dem Kanton Waadt wollte ein Urteil des Waadtländer Kantonsgerichts vom 30. März 2026 in einem Mietstreit weiterziehen. Er reichte dazu am 6. Mai 2026 eine Klage beim höchsten Schweizer Gericht ein.

Das Gericht forderte ihn auf, bis zum 26. Mai 2026 einen Kostenvorschuss von 8'500 Franken zu hinterlegen. Dieser Vorschuss ist eine übliche Sicherheitsleistung, mit der sichergestellt werden soll, dass die anfallenden Gerichtskosten gedeckt sind. Der Mieter leistete die Zahlung nicht fristgerecht.

Das Gericht verlängerte die Frist daraufhin gleich mehrfach: zunächst bis zum 15. Juni 2026, dann bis zum 15. Juli 2026 – verbunden mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass keine weitere Verlängerung gewährt werde. Als der Mieter auch diese Frist verstreichen liess, räumte ihm das Gericht in Anwendung des Bundesgerichtsgesetzes eine letzte Nachfrist bis zum 11. August 2026 ein. Auch diese nutzte er nicht.

Da der geforderte Kostenvorschuss innerhalb keiner der gesetzten Fristen bezahlt wurde, trat das Gericht auf die Klage nicht ein. Der Mieter muss zudem eine Gerichtsgebühr von 500 Franken bezahlen. Die Gegenpartei erhält keine Entschädigung für allfällige eigene Anwaltskosten.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 4A_215/2026

Zurück zur Hauptseite