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Firma zieht Klage zurück – und muss Gerichtskosten tragen

Ein Unternehmen hat seinen Fall vor Bundesgericht zurückgezogen. Es muss dennoch 500 Franken Gerichtsgebühren bezahlen.

Publikationsdatum: 10. September 2026

Zwei Unternehmen stritten sich im Zusammenhang mit einem Vertriebsvertrag. Eine der Firmen hatte gegen ein Urteil des Waadtländer Kantonsgerichts vom 30. Juni 2026 beim Bundesgericht Einspruch erhoben. Es ging dabei um vorsorgliche Massnahmen, also um Sofortmassnahmen, die während eines laufenden Rechtsstreits angeordnet werden können.

Rund einen Monat nach Einreichen der Klage, am 20. August 2026, liess die klagende Firma durch ihren Anwalt mitteilen, dass sie den Fall zurückziehe. Einen Grund für diesen Rückzug nennt das Gericht in seiner Verfügung nicht.

Das Bundesgericht nahm den Rückzug zur Kenntnis und strich den Fall von der Rolle – das heisst, das Verfahren ist damit beendet, ohne dass inhaltlich darüber entschieden wurde. Weil die Firma selbst den Rückzug veranlasst hat, muss sie die Gerichtskosten von 500 Franken tragen. Die Gegenpartei erhält keine Parteientschädigung, also keinen Ersatz für allfällige Anwaltskosten.

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Urteilsnummer: 4A_384/2026

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