Ein Mann aus dem Kanton Thurgau wollte vor Bundesgericht gegen einen Entscheid des Thurgauer Obergerichts vorgehen. Dieses hatte ihm zuvor ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege verweigert – also die Möglichkeit, sich auf Staatskosten anwaltlich vertreten zu lassen, weil er die Kosten selbst nicht tragen kann.
Das Problem: Der angefochtene Entscheid des Obergerichts wurde dem Mann am 8. Juni 2026 zugestellt. Für einen Rekurs ans Bundesgericht gilt eine gesetzliche Frist von 30 Tagen, die nicht verlängert werden kann. Diese Frist lief am 8. Juli 2026 ab. Der Mann reichte seine Eingabe jedoch erst am 22. Juli 2026 ein – also rund zwei Wochen zu spät.
Weil die Eingabe offensichtlich verspätet war, trat das Bundesgericht gar nicht erst auf den Fall ein. Gleichzeitig wies es auch das erneut gestellte Gesuch um einen kostenlosen Anwalt ab, da ein Rekurs, der von vornherein keine Aussicht auf Erfolg hat, nicht auf Staatskosten unterstützt werden kann.
Der Mann muss nun Gerichtskosten von 500 Franken bezahlen. Das Bundesgericht berücksichtigte dabei seine finanzielle Lage und setzte den Betrag entsprechend tief an.