Ein Mann aus dem Kanton Neuenburg hatte im Rahmen eines Strafverfahrens beantragt, dass ihm der Staat die Kosten für einen Anwalt übernimmt – die sogenannte unentgeltliche Rechtspflege. Der zuständige Richter am Kantonsgericht Neuenburg lehnte diesen Antrag im Februar 2026 ab. Gleichzeitig wurde der Mann verpflichtet, für das Berufungsverfahren eine Sicherheitsleistung von 8'000 Franken zu hinterlegen.
Der Mann zog diesen Entscheid ans Bundesgericht weiter. Er argumentierte, dass die Ablehnung seines Antrags angesichts der erheblichen persönlichen und materiellen Folgen des Verfahrens für ihn fragwürdig sei. Zudem machte er geltend, er könne die geforderte Sicherheitsleistung finanziell nicht aufbringen.
Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein. Es stellte fest, dass der Mann seine Eingabe nicht ausreichend begründet hatte. Wer sich ans Bundesgericht wendet, muss konkret darlegen, inwiefern der angefochtene Entscheid das Recht verletzt. Der Mann hatte jedoch nicht substanziiert erklärt, weshalb ihm der Status als Opfer zustehen sollte oder weshalb er Zivilansprüche im Strafverfahren geltend gemacht hätte – beides wären Voraussetzungen für die beantragte Kostenhilfe gewesen. Seine Ausführungen zur finanziellen Lage gingen an der eigentlichen Frage vorbei, da das Kantonsgericht diese gar nicht erst geprüft hatte.
Das Bundesgericht wies die Eingabe daher im vereinfachten Verfahren ab und auferlegte dem Mann Gerichtskosten von 500 Franken.