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Flachdachisoleur erhält nach Knieverletzung nur kleine Rente

Ein Arbeiter verdrehte sich beim Treppensteigen das Knie. Die Suva sprach ihm eine Rente bei 19 Prozent Invalidität zu – das Gericht bestätigt dies.

Publikationsdatum: 09. September 2026

Ein Flachdachisoleur aus der Region Basel verdrehte sich im Januar 2018 zu Hause beim Treppensteigen das rechte Knie und riss sich dabei das vordere Kreuzband. Nach einer Operation und mehreren stationären Rehabilitationsaufenthalten stellte die Suva ihre Leistungen per Mai 2021 ein und sprach dem Mann eine Invalidenrente auf Basis von 19 Prozent Erwerbsunfähigkeit zu. Der Arbeiter wollte deutlich mehr: Er forderte eine Rente von 80 Prozent sowie eine Entschädigung für bleibende körperliche Beeinträchtigungen von über 74'000 Franken.

Kern des Streits war die Frage, wie schwer die Beschwerden des Mannes tatsächlich sind und ob eine seltene neurologische Erkrankung – das sogenannte komplexe regionale Schmerzsyndrom (CRPS) – vorliegt. Ein Neurologe, den die Suva als unabhängigen Gutachter beauftragte, verneinte dies klar: Die für diese Diagnose notwendigen Kriterien seien weder zum Zeitpunkt der Untersuchung noch früher erfüllt gewesen. Zudem stellte er Widersprüche im Schmerzverhalten des Patienten fest – etwa dass dieser im Sitzen das Knie deutlich besser beugen konnte als bei der Untersuchung im Liegen.

Der Flachdachisoleur wandte sich gegen das Gutachten und bemängelte unter anderem, dass die schriftliche Fassung an einigen Stellen von der Tonaufnahme der Befragung abweiche. Das Gericht liess diesen Einwand nicht gelten: Kleine Abweichungen zwischen Tonaufnahme und schriftlichem Bericht seien normal und minderten den Beweiswert des Gutachtens nicht. Auch der Vorwurf, die Klinik, in der er zweimal stationär behandelt worden war, habe nicht alle Unterlagen gekannt, überzeugte die Richter nicht. Entscheidend sei, dass die wesentlichen medizinischen Vorakten vorgelegen hätten.

Das Gericht bestätigte schliesslich, dass dem Mann leichte bis mittelschwere Tätigkeiten ganztags zumutbar sind – allerdings ohne Knien, Kauern, Klettern auf Leitern oder Arbeiten auf unebenem Gelände. Auf dieser Grundlage bleibt es bei der Invalidenrente von 19 Prozent. Eine Entschädigung für dauerhafte körperliche Beeinträchtigungen erhält er nicht, weil keine objektivierbare schwere Funktionsstörung des Knies nachgewiesen werden konnte. Die Gerichtskosten von 800 Franken trägt der Flachdachisoleur selbst.

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Urteilsnummer: 8C_471/2025

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