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Steuerzahler muss Gerichtskosten zahlen, weil er Frist verpasste

Ein Schaffhauser versäumte es, ein Gesuch um Kostenbefreiung fristgerecht einzureichen. Sein Steuerstreit wird deshalb nicht inhaltlich geprüft.

Publikationsdatum: 08. September 2026

Ein Mann aus dem Kanton Schaffhausen wehrte sich gegen seine Steuerveranlagung für das Jahr 2023. Die kantonale Steuerverwaltung hatte ihn für die Staats-, Gemeinde- und direkte Bundessteuer eingeschätzt. Als seine Einsprache dagegen nicht behandelt wurde, zog er den Fall ans Obergericht des Kantons Schaffhausen weiter.

Das Obergericht verlangte von ihm einen Kostenvorschuss von 800 Franken. Der Mann bat daraufhin per E-Mail darum, von diesen Kosten befreit zu werden, weil er sich das Verfahren nicht leisten könne. Das Gericht räumte ihm dafür eine Frist ein, um ein formell korrektes Gesuch einzureichen – doch der Mann liess diese Frist ungenutzt verstreichen. Auch eine zweite, verlängerte Frist ignorierte er. Das Obergericht trat deshalb auf seinen Fall gar nicht erst ein und behandelte ihn inhaltlich nicht.

Der Mann gelangte daraufhin ans Bundesgericht und verlangte, dass sein Fall doch noch inhaltlich geprüft werde. Zudem beantragte er erneut, von den Verfahrenskosten befreit zu werden. Das Bundesgericht wies jedoch darauf hin, dass seine Eingabe keinerlei Auseinandersetzung damit enthielt, weshalb das Obergericht falsch gehandelt haben soll. Der Mann räumte selbst ein, dass das Gericht berechtigt war, ein formgerechtes Gesuch zu verlangen – erklärte aber nicht, warum er die Fristen dennoch nicht eingehalten hatte.

Da die Eingabe offensichtlich ungenügend begründet war, trat das Bundesgericht ebenfalls nicht auf den Fall ein. Das Gesuch um Kostenbefreiung wurde abgelehnt, weil das Verfahren von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatte. Der Steuerzahler muss die Gerichtskosten von 800 Franken selbst tragen.

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Urteilsnummer: 9C_458/2026

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