Im August 2018 besuchte ein damals rund eineinhalb Jahre altes Mädchen mit seiner Kindfrau und seinem Bruder das Nachbargrundstück in Genf, um die Hühner zu füttern. Als das Kind seine Hand durch das Gitter des Hühnerstalls streckte, berührte es einen unter Strom stehenden Draht, der mit 230 Volt gespeist wurde. Das Mädchen erlitt einen Herzstillstand, schwere Verbrennungen dritten Grades am Handgelenk sowie ausgedehnte Hirnschäden. Es musste zwei Monate lang hospitalisiert werden und benötigt bis heute rund um die Uhr Betreuung. Trotz bemerkenswerter Fortschritte wird es sein Leben lang auf ein geschütztes Umfeld angewiesen sein.
Die gefährliche Anlage war rund zehn Jahre vor dem Unfall von zwei Gärtnern der Grundstückseigentümerin improvisiert worden, um Füchse vom Hühnerstall fernzuhalten. Ein gewöhnlicher Eisendraht wurde dabei direkt mit einer Haushaltssteckdose verbunden – ohne Fachkenntnis, ohne Bewilligung und ohne Sicherheitsvorkehrungen. Der Sohn der Eigentümerin lebte seit rund 30 Jahren auf dem Anwesen und verwaltete es spätestens ab 2014. Noch am Tag des Unfalls gab er gegenüber der Polizei an, er habe gewusst, dass der Hühnerstall elektrifiziert war, und habe vermutet, dass die Anlage nicht den Vorschriften entsprach.
Im Strafverfahren versuchte der Verwalter, diese ersten Aussagen zu widerrufen, und machte geltend, er habe von der genauen Beschaffenheit der Anlage nichts gewusst. Zudem berief er sich auf einen Sicherheitskontrollbericht aus dem Jahr 2011, der die Elektroinstallationen des Anwesens als konform ausgewiesen hatte. Die Gerichte liessen dieses Argument nicht gelten: Der Verwalter hatte am Kontrolltermin 2011 nicht teilgenommen, der Bericht enthielt keinerlei Hinweis auf die improvisierte Anlage im Hühnerstall, und seine eigenen Aussagen vom Unfalltag belegten, dass er deren Mängel kannte.
Die Bundesrichter bestätigten nun den Schuldspruch wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung. Als Verwalter des Anwesens trug der Sohn die Verantwortung dafür, dass die Elektroinstallationen jederzeit sicher waren. Da er Zweifel an der Vorschriftsmässigkeit der Anlage hatte, wäre er verpflichtet gewesen, diese überprüfen zu lassen. Die bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 3000 Franken sowie Schadenersatzzahlungen von je 63'000 Franken an die Eltern des Kindes bleiben bestehen.