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Verurteilter bleibt wegen Gewalt gegen Partnerin schuldig gesprochen

Ein Mann hatte seine Partnerin schwer misshandelt und bedroht. Die Richter bestätigen die Verurteilung zu acht Monaten Gefängnis.

Publikationsdatum: 08. September 2026

Am 13. September 2024 griff ein Mann seine Partnerin in der gemeinsamen Wohnung im Kanton Waadt brutal an. Er schlug sie, riss ihr Haare aus, biss sie ins Bein und würgte sie mit beiden Händen. Später bedrohte er sie mit einem 30 Zentimeter langen Messer und sagte, er werde sie töten. Er stach das Messer in das Laken, auf dem sie lag. Am 18. September 2024 drohte er ihr erneut, sie zu schlagen, falls sie nicht schweige. Das Paar hatte seit März 2023 zusammengelebt; die Beziehung hatte sich ab August 2024 verschlechtert.

Das Waadtländer Kantonsgericht verurteilte den Mann zu acht Monaten Gefängnis. Es stützte sich dabei auf die Aussagen der Frau, die es trotz kleinerer Widersprüche als glaubwürdig einstufte. Diese Widersprüche erklärten sich durch ihre begrenzten Französischkenntnisse und die Schnelligkeit der Gewalt. Entscheidend war auch ein forensisch-medizinisches Gutachten, das 41 Verletzungen am Körper der Frau feststellte – vereinbar mit ihren Schilderungen. Ihr Psychiater, den sie drei Tage nach den Ereignissen aufsuchte, bestätigte ihren verstörten Zustand.

Der Verurteilte zog den Fall weiter und machte geltend, die Aussagen der Frau seien widersprüchlich und die Gutachten unzuverlässig. Er argumentierte unter anderem, die Verletzungen könnten von Medikamenten stammen, die sie einnahm. Die Gutachter hatten dies jedoch ausdrücklich ausgeschlossen. Ausserdem versuchte er, einzelne Aussagen der Frau isoliert als unglaubwürdig darzustellen – etwa zur Frage, ob das Messer ins Laken oder in die Matratze gestochen worden sei.

Die Bundesrichter wiesen alle Einwände ab. Sie hielten fest, dass die kantonalen Gerichte die Beweise sorgfältig und nachvollziehbar gewürdigt hatten. Die Kritik des Verurteilten laufe im Wesentlichen darauf hinaus, die Beweise einfach neu zu bewerten – was nicht Aufgabe des Bundesgerichts sei. Der Mann muss die Gerichtskosten von 1200 Franken tragen; sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgelehnt.

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Urteilsnummer: 6B_140/2026

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