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Betrugsopfer erreicht keine Weiterführung der Strafuntersuchung

Eine Frau verlor über 83'000 Franken bei einem Online-Betrugsnetz. Die Ermittlungen wurden mangels Erfolgsaussichten pausiert – zu Recht, wie die Richter befanden.

Publikationsdatum: 08. September 2026

Eine Frau aus dem Kanton Solothurn meldete der Polizei im Oktober 2024, Opfer eines Online-Betrugs geworden zu sein. Über mehrere Monate hatte sie insgesamt rund 83'000 Franken auf ausländische Konten überwiesen, nachdem sie über verschiedene Plattformen in Kontakt mit mutmasslichen Betrügern getreten war. Die Täterschaft operierte unter falschen Identitäten und nutzte ein komplexes Geflecht aus Gesellschaften, Finanzdienstleistern und Online-Plattformen.

Die Staatsanwaltschaft Solothurn eröffnete im Mai 2025 eine Strafuntersuchung gegen Unbekannt, stellte diese aber sogleich vorläufig ein – mit der Begründung, es gebe keine erfolgversprechenden Ermittlungsansätze. Die Täterschaft sei unbekannt, habe unter fiktiven Identitäten gehandelt, und die Gelder seien erfahrungsgemäss umgehend von den Empfängerkonten abgezogen und auf nicht rückverfolgbare Konten weitergeleitet worden. Auch internationale Rechtshilfeersuchen würden in solchen Fällen meist Jahre dauern und selten zu konkreten Ergebnissen führen.

Die Frau wehrte sich gegen die Einstellung und verlangte, dass die Ermittlungen weitergeführt werden. Sie argumentierte, hinter den verwendeten Konten steckten reale Personen, die identifiziert werden könnten. Auch über die genutzten Kommunikationskanäle und IP-Adressen seien Abklärungen möglich. Das Obergericht Solothurn wies ihre Beschwerde ab, worauf sie ans Bundesgericht gelangte.

Die Bundesrichter bestätigten den Entscheid der Vorinstanz. Die Täterschaft habe ein schwer durchschaubares Netz aufgebaut: Die Frau hatte mit elf Personen über vier verschiedene Kommunikationswege Kontakt gehabt, mehrere Gesellschaften waren involviert, und die Zahlungen liefen über diverse Plattformen. Eine Identifizierung der eigentlichen Täterschaft erscheine faktisch nahezu unmöglich. Die vorläufige Einstellung der Ermittlungen sei unter diesen Umständen nicht zu beanstanden. Sollten neue Beweise oder Erkenntnisse auftauchen, kann das Verfahren jederzeit wieder aufgenommen werden. Die Verfahrenskosten vor Bundesgericht wurden der Frau erlassen, weil sie erfolgreich Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege geltend machen konnte.

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Urteilsnummer: 7B_868/2025

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