Einem Mann aus dem Kanton Bern werden mehrere schwere Straftaten vorgeworfen: Er soll im Juni 2025 gemeinsam mit anderen in ein Haus eingebrochen sein und dabei Wertsachen im Wert von rund 30'000 Franken gestohlen haben, darunter drei Schusswaffen mit Munition. Ausserdem soll er seine Ehefrau zwischen Sommer 2023 und Juni 2025 wiederholt körperlich angegriffen haben. Er sitzt seit dem 21. Juni 2025 in Untersuchungshaft.
Der Beschuldigte wehrte sich gegen die Verlängerung seiner Haft und beantragte, er solle freigelassen werden – notfalls mit Auflagen wie einer Meldepflicht oder einer Sperre seines Ausweises. Er argumentierte, er habe sich mit seiner Ehefrau versöhnt, die Trennung sei aufgehoben, und seine beiden minderjährigen Töchter lebten in der Schweiz. Diese familiären Bindungen würden ihn davon abhalten, das Land zu verlassen.
Die Richter liessen dieses Argument nicht gelten. Zwar anerkannten sie die Versöhnung, zweifelten aber an deren Stabilität: Die Ehe sei über Jahre hinweg schwer belastet gewesen, ein gemeinsames Leben nach der Versöhnung habe sich noch nicht bewähren können. Zudem lebe der Beschuldigte erst seit 2021 in der Schweiz, habe keine Arbeit, kein Einkommen und sei verschuldet. Demgegenüber habe er rund dreissig Jahre im Kosovo gelebt, spreche Albanisch als Muttersprache und habe dort Familie sowie einen Studienabschluss. Eine Rückkehr dorthin wäre ihm gut möglich. Erschwerend komme hinzu, dass er bei seiner Verhaftung vor der Polizei geflüchtet sei und ihm bei einer Verurteilung eine Landesverweisung drohe – was den Anreiz zur Flucht zusätzlich erhöhe.
Auch die beantragten milderen Massnahmen wie Ausweis- und Schriftensperre oder Meldepflicht lehnte das Gericht ab. Diese könnten eine Flucht nicht verhindern, sondern allenfalls nachträglich feststellen. Die bisherige Haftdauer von rund 14 Monaten sei angesichts der schweren Vorwürfe und der zu erwartenden Strafe von mehr als zwei Jahren noch verhältnismässig. Der Beschuldigte muss deshalb in Haft bleiben.