Eine Frau aus dem Kanton Basel-Stadt hatte gegen einen Entscheid der IV-Stelle Basel-Stadt geklagt. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Basel-Stadt hatte ihre Klage im Oktober 2025 abgewiesen. Daraufhin zog sie den Fall im Februar 2026 ans Bundesgericht weiter.
Im August 2026 entschied sich die Frau jedoch, ihre Klage zurückzuziehen. Sie teilte dies dem Bundesgericht schriftlich mit. Damit ist das Verfahren auf Bundesebene ohne inhaltliche Beurteilung abgeschlossen worden.
Da die Frau die Klage selbst zurückgezogen hat, wurden ihr keine Gerichtskosten auferlegt. Das Bundesgericht verzichtete in diesem Fall ausdrücklich auf die Erhebung von Verfahrenskosten.
Über den ursprünglichen Streitpunkt – also die Frage, ob und in welchem Umfang der Frau Leistungen der Invalidenversicherung zustehen – wurde damit auf Bundesebene nicht entschieden. Der Entscheid des Sozialversicherungsgerichts Basel-Stadt vom Oktober 2025 bleibt massgebend.