An einem Abend im Oktober 2022 kam es an einem Bahnhof im Kanton Waadt zu einem heftigen Streit. Eine Frau hatte sich mit der Ehefrau ihres Ex-Partners getroffen, um ihre drei gemeinsamen Kinder zu übernehmen. Die Übergabe war zuvor bereits einmal gescheitert. Aus dem Streit wurde rasch eine körperliche Auseinandersetzung: Die beiden Frauen schlugen aufeinander ein und beleidigten sich gegenseitig mit Schimpfwörtern. Anschliessend mischte sich auch der Ex-Partner ein und schlug ebenfalls zu.
Das Polizeigericht verurteilte die Mutter wegen Tätlichkeiten, geringfügiger Sachbeschädigung und Beleidigung zu einer bedingten Geldstrafe sowie einer Busse von 300 Franken. Die Ehefrau des Ex-Partners wurde ihrerseits wegen Angriffs und Beleidigung verurteilt. Die Mutter legte dagegen Berufung ein und machte geltend, sie habe sich lediglich gegen Angriffe gewehrt. Das Waadtländer Kantonsgericht wies die Berufung ab und bestätigte das erstinstanzliche Urteil.
Das Bundesgericht kommt nun zum Schluss, dass das Kantonsgericht seine Entscheidung ungenügend begründet hat. Die kantonalen Richter hatten Notwehr mit der Begründung abgelehnt, beide Frauen hätten sich gegenseitig geschlagen – es handle sich also nicht um Angriff und Verteidigung. Das Bundesgericht hält dem entgegen, dass gegenseitige Schläge Notwehr nicht grundsätzlich ausschliessen. Es sei durchaus möglich, dass jemand auch bei einer wechselseitigen Auseinandersetzung in Notwehr handle. Das Kantonsgericht hätte genau darlegen müssen, welche Tatsachen es als erwiesen betrachtet und weshalb die Voraussetzungen der Notwehr nicht erfüllt seien.
Der Fall wird deshalb zur neuen Beurteilung an das Waadtländer Kantonsgericht zurückgewiesen. Dieses muss nun den Sachverhalt sorgfältig feststellen und rechtlich klar begründen, ob die Mutter in Notwehr handelte oder nicht. Ob sie am Ende freigesprochen oder erneut verurteilt wird, ist offen. Der Kanton Waadt muss der Frau für das Verfahren vor Bundesgericht 3000 Franken an Anwaltskosten bezahlen.