Am Abend des 22. Juni 2021 wurde ein Autofahrer in Genf von der Polizei angehalten. Dabei stellte ein Polizist fest, dass der linke Abblendscheinwerfer des Fahrzeugs nicht funktionierte. Der Fahrer wurde aufgefordert, das Fahrzeug innert fünf Tagen reparieren zu lassen und auf einem Polizeiposten vorzuführen – was er auch tat. Dennoch wurde er wegen Fahrens mit einem vorschriftswidrigen Fahrzeug zu einer Busse von 200 Franken verurteilt.
Der Autofahrer wehrte sich gegen die Verurteilung und brachte vor, der Scheinwerfer habe funktioniert, als er sein Fahrzeug kurz vor der Fahrt von seiner Schwiegertochter zurückerhalten habe. Er sei lediglich losgefahren, um seine Frau abzuholen, und habe von dem Defekt nichts gewusst. Das Genfer Kantonsgericht wies seine Berufung ab. Es hielt unter anderem dafür, der Fahrer hätte den Defekt bemerken müssen, weil auch ein entgegenkommender Polizist ihn wahrgenommen hatte.
Das Bundesgericht kommt nun zum Schluss, dass diese Begründung nicht standhält. Es kritisiert, dass die kantonalen Richter die Aussage des Fahrers zur Übergabe des Fahrzeugs durch die Schwiegertochter zu Unrecht als unzulässiges neues Vorbringen abgetan haben – dabei hatte er dies bereits in seiner ersten Stellungnahme erwähnt. Zudem sei der Schluss, der Fahrer hätte den Scheinwerferausfall bemerken müssen, weil ein Polizist ihn von der Gegenseite gesehen habe, eine blosse Spekulation ohne sachliche Grundlage. An einem langen Sommertag kurz nach der Sommersonnenwende und ohne Warnanzeige im Armaturenbrett sei es durchaus möglich, einen ausgefallenen Scheinwerfer nicht zu bemerken.
Das Bundesgericht hebt das Urteil des Genfer Kantonsgerichts auf und weist den Fall zur neuen Beurteilung dorthin zurück. Die kantonalen Richter müssen nun sorgfältig prüfen, ob der Autofahrer tatsächlich wusste oder hätte wissen müssen, dass sein Fahrzeug den Vorschriften nicht entsprach. Dabei müssen sie auch in Betracht ziehen, ob ein während der Fahrt aufgetretener, geringfügiger Defekt allenfalls eine Weiterfahrt erlaubt hätte – sofern die Reparatur unverzüglich nachgeholt wird.