Symbolbild

Anwohner dürfen Ausbau der Mobilfunkanlage in Thal nicht verhindern

Anwohner der Gemeinde Thal SG wehrten sich gegen den Ausbau einer bestehenden Mobilfunkanlage. Die Richter liessen den Ausbau zu.

Publikationsdatum: 02. September 2026

Auf einem Grundstück der Gemeinde Thal im Kanton St. Gallen steht seit 1999 ein 25 Meter hoher Antennenmast für den Mobilfunk – in der Landwirtschaftszone, unweit einer Hochspannungsleitung und der Autobahn A1. Ende 2021 beantragten Sunrise und Salt Mobile die Erweiterung dieser Anlage: Die bestehenden Sendeantennen sollten durch neuere Modelle ersetzt werden, die zusätzliche Frequenzbänder abdecken. Insgesamt 18 Sendeantennen waren geplant, sechs davon mit adaptiver Technik. Mehrere Anwohnerinnen und Anwohner wehrten sich dagegen und verlangten, dass das Baugesuch abgelehnt wird.

Die Behörden erteilten die Baugenehmigung dennoch. Das kantonale Umweltamt bestätigte, dass die Strahlungsgrenzwerte an allen massgeblichen Orten eingehalten werden. Das zuständige Raumplanungsamt bewilligte das Vorhaben als sogenannt standortgebundenes Bauprojekt ausserhalb der Bauzone – also als Anlage, für die dieser Standort aus sachlichen Gründen besonders geeignet ist. Die Anwohner zogen den Fall durch alle kantonalen Instanzen, scheiterten aber überall. Zuletzt wies das St. Galler Verwaltungsgericht ihre Klage ab.

Vor dem Bundesgericht machten die Anwohner geltend, die Behörden hätten mögliche Alternativstandorte – etwa an den Masten der nahen Hochspannungsleitung oder entlang der Autobahn – nicht ausreichend geprüft. Zudem rügten sie, dass kein Augenschein vor Ort durchgeführt worden sei. Die Richter in Lausanne wiesen beide Einwände ab: Die örtlichen Verhältnisse seien anhand von Plänen, Satellitenbildern und Google-Street-View-Fotos ausreichend dokumentiert gewesen. Und die Alternativstandorte an Hochspannungsmasten seien technisch problematisch und landschaftlich nicht weniger störend als der bestehende Standort.

Zusätzlich stützte sich das Gericht auf eine seit Januar 2026 geltende neue Gesetzesbestimmung: Erweiterungen bestehender Mobilfunkanlagen ausserhalb der Bauzone gelten seither automatisch als standortgebunden – ein aufwendiger Nachweis im Einzelfall ist nicht mehr nötig. Da diese Regel für die Betreiberinnen günstiger ist, wandten die Richter sie sofort an. Die Anwohner müssen die Gerichtskosten von 4000 Franken tragen und Sunrise zusätzlich 3000 Franken als Entschädigung zahlen.

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Urteilsnummer: 1C_710/2025

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