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Mietstreit endet, weil Mieterin keine klare Antwort gibt

Eine Mieterin liess eine Frist ungenutzt verstreichen. Weil sie sich nicht klar äusserte, wurde ihr Verfahren abgeschrieben.

Publikationsdatum: 01. September 2026

Eine Frau hatte ihren Ex-Mann vor dem Mietgericht Meilen eingeklagt. Das Gericht trat auf die Klage jedoch nicht ein. Als die Frau dagegen beim Zürcher Obergericht Berufung einlegte, scheiterte sie erneut – diesmal, weil sie den verlangten Kostenvorschuss nicht bezahlte. Das Obergericht behandelte ihre Berufung deshalb nicht.

Im Juli 2026 reichte die Frau beim Obergericht eine weitere Eingabe ein, die das Gericht zuständigkeitshalber ans Bundesgericht weiterleitete. Dort wurde ein Verfahren eröffnet. Das Bundesgericht fragte die Frau schriftlich, ob sie mit ihrer Eingabe formell gegen den Entscheid des Obergerichts vorgehen wolle. Es setzte ihr dafür eine Frist bis zum 10. August 2026 und wies sie darauf hin, dass das Verfahren geschlossen werde, falls keine klare Antwort eintreffe.

Die Frau antwortete zwar fristgerecht, lieferte aber keine eindeutige Erklärung. Sie schrieb, sie wisse nicht, ob ihr geschiedener Ehemann – Rafik Benteboula – ebenfalls gegen den Entscheid des Obergerichts vorgehen wolle. Deshalb sehe sie sich nicht in der Lage, dem Bundesgericht eine klare Antwort zu geben.

Da die Frau nicht ausdrücklich erklärte, dass sie das Verfahren weiterführen wolle, schrieb das Bundesgericht den Fall als erledigt ab. Gerichtskosten wurden keine erhoben, und auch keine Entschädigungen gesprochen.

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Urteilsnummer: 4A_389/2026

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