Das Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Graubünden hatte einem Arbeitslosen mit Verfügung vom 5. Juli 2025 auferlegt, einen Betrag von 1352 Franken zurückzuzahlen. Diese Verfügung war rechtskräftig geworden. Der Mann wollte die Rückforderung nicht akzeptieren und wandte sich dagegen.
Das Obergericht des Kantons Graubünden bestätigte im Mai 2026 den Entscheid der Behörde. Es hielt fest, dass eine rechtskräftige Verfügung nur unter sehr engen, gesetzlich festgelegten Voraussetzungen wieder aufgerollt werden kann. Da diese Voraussetzungen im vorliegenden Fall nicht erfüllt waren, blieb es bei der Rückzahlungspflicht von 1352 Franken.
Daraufhin gelangte der Mann ans Bundesgericht. Dieses trat auf seine Eingabe jedoch gar nicht erst ein. Der Grund: Er hatte nicht konkret dargelegt, weshalb das Obergericht falsch entschieden haben soll. Es reicht vor Bundesgericht nicht aus, bloss eine neue Überprüfung zu verlangen oder pauschal zu behaupten, das Urteil sei falsch. Wer eine Entscheidung anfechten will, muss im Einzelnen aufzeigen, welche Rechtsvorschriften verletzt worden sein sollen.
Trotz des Scheiterns seiner Eingabe wurden dem Mann keine Gerichtskosten auferlegt. Das Bundesgericht verzichtete in diesem Fall ausnahmsweise darauf.