Symbolbild

Mutter verliert Obhut über ihre drei Kinder dauerhaft an den Vater

Eine Mutter kämpfte vergeblich darum, die Obhut über ihre drei Kinder zurückzuerhalten. Die Richter bestätigten, dass die Kinder beim Vater bleiben.

Publikationsdatum: 28. August 2026

Ein Ehepaar aus der Region Basel trennte sich im Januar 2023. Damals erhielt die Mutter die Obhut über die drei gemeinsamen Kinder, geboren 2015, 2016 und 2019. Der Vater durfte die Kinder jedes zweite Wochenende sehen und zahlte Kindesunterhalt. Wenige Monate nach der Trennung beantragte der Vater jedoch eine Änderung dieser Regelung.

Auslöser war ein psychiatrischer Klinikaufenthalt der Mutter ab Juli 2023. Das zuständige Gericht übertrug daraufhin zunächst vorläufig, später definitiv die Obhut über alle drei Kinder an den Vater. Die Mutter erhielt ein Besuchsrecht und Anspruch auf Ehegattenunterhalt bis Ende April 2025. Danach wurde sie ihrerseits verpflichtet, dem Vater Kindesunterhalt zu bezahlen. Gegen diesen Entscheid legte die Mutter beim Kantonsgericht Basel-Landschaft Berufung ein – dieses trat jedoch gar nicht erst auf ihre Eingabe ein, weil es die Anträge und die Begründung als ungenügend beurteilte.

Die Mutter zog den Fall weiter ans Bundesgericht. Dieses hielt fest, dass die Obhutsumteilung an den Vater auch inhaltlich korrekt war: Die Kinder lebten zum Zeitpunkt des Urteils bereits seit mehr als zweieinhalb Jahren beim Vater. Die Mutter hatte sich bis dahin insgesamt sieben Mal stationär psychiatrisch behandeln lassen und verfügte über keine eigene Wohnung mehr, sondern lebte bei ihren Eltern. Angesichts dieser Umstände sei es nicht zu beanstanden, dass die Obhut beim Vater verbleibt – das Wohl der Kinder habe Vorrang.

Die Bundesrichter kritisierten zwar die Begründung des Kantonsgerichts, das auf die Berufung der Mutter nicht eingetreten war: Die Anforderungen an ihre Anträge und Begründung seien übertrieben streng gewesen. Für das Ergebnis änderte das jedoch nichts, da die inhaltliche Beurteilung des Falls die Entscheidung zugunsten des Vaters stützte. Gerichtskosten wurden der Mutter ausnahmsweise keine auferlegt.

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Urteilsnummer: 5A_362/2026

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