Swisscom wollte in der Gemeinde Därstetten im Kanton Bern eine neue Mobilfunkanlage in der Landwirtschaftszone bauen. Ein Anwohner wehrte sich dagegen und zog durch die Instanzen – zuletzt bis vor das Bundesgericht. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hatte seine Klage im Oktober 2025 bereits abgewiesen.
Weil er nach eigenen Angaben nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügt, beantragte der Anwohner beim Bundesgericht, von den Verfahrenskosten befreit zu werden. Eine solche Befreiung ist möglich, wenn jemand mittellos ist und seine Klage nicht von vornherein aussichtslos erscheint. Genau daran scheiterte der Antrag: Die Richter kamen zum Schluss, dass die Klage offensichtlich keine Erfolgschancen hat.
Der Grund dafür liegt in einem früheren, sehr ähnlichen Fall: Der Anwohner hatte seine Eingabe weitgehend wörtlich von einer anderen Beschwerde abgeschrieben, die das Bundesgericht bereits im Mai 2026 mit ausführlicher Begründung abgewiesen hatte. Da der Inhalt beider Klagen praktisch identisch ist, gilt dasselbe Urteil auch hier. Eine Partei, die über genügend Geld verfügt, würde unter diesen Umständen vernünftigerweise auf ein solches Verfahren verzichten.
Der Anwohner muss nun in einem separaten Schritt einen Kostenvorschuss für das laufende Verfahren leisten. Tut er das nicht, wird die Klage nicht weiterbehandelt.