Eine Stiftung, die parteilose Politiker und Richter in der Schweiz unterstützt, erhielt im Mai 2024 zwei Gebührenrechnungen der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht (ESA). Diese hatte die Jahresberichte der Stiftung für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 geprüft und dabei keine Unregelmässigkeiten festgestellt. Für jede Prüfung stellte sie der Stiftung 1300 Franken in Rechnung, insgesamt also 2600 Franken.
Die Stiftung wehrte sich gegen diese Gebühren und zog den Fall zunächst vor das Bundesverwaltungsgericht. Sie verlangte, die Rechnungen aufzuheben oder zumindest zu reduzieren. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Klage im August 2025 ab und auferlegte der Stiftung zusätzlich Verfahrenskosten von 1200 Franken. Daraufhin gelangte die Stiftung ans höchste Gericht und beantragte erneut eine Reduktion der Gebühren.
Die Bundesrichter in Lausanne traten auf die Eingabe jedoch gar nicht erst ein. Der Grund: Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten gilt eine Mindestsumme von 30'000 Franken, damit ein Fall überhaupt behandelt werden kann. Der Streitwert von 2600 Franken liegt weit darunter. Eine Ausnahme wäre möglich gewesen, wenn die Stiftung dargelegt hätte, dass eine grundsätzlich wichtige Rechtsfrage zu klären sei. Dies tat sie jedoch nicht, und eine solche Frage war für das Gericht auch nicht offensichtlich erkennbar.
Die Stiftung muss nun zusätzlich die Gerichtskosten von 1500 Franken tragen. Damit bleibt sie auf den ursprünglichen Gebühren sowie den Kosten beider Verfahren sitzen.