Ein Mann wandte sich an das Bezirksgericht Zürich und wollte kostenlos klagen dürfen. Er behauptete, der US-amerikanische Minister für innere Sicherheit habe zu seinen Gunsten 10,5 Millionen Dollar von einer New Yorker Bank an eine Zürcher Bank überwiesen – und dieser Betrag sei ihm dann widerrechtlich wieder weggenommen worden. Das Bezirksgericht lehnte das Gesuch um kostenlose Rechtshilfe ab: Die Geschichte wirke wenig glaubwürdig. Eine Bank mit dem angegebenen Namen existiere in New York gar nicht, der Name auf der Überweisungsbestätigung stimme nicht mit dem des Antragstellers überein, und die vorgelegten Dokumente seien fragwürdig. Zudem habe der Mann auf Nachfrage nicht erklären können, aus welchem Grund ihm das Geld zustehe – er verwies lediglich darauf, es sei «sauber» und die Gründe seien diskret.
Gegen diesen Entscheid legte der Mann Beschwerde ein. Diese traf jedoch zu spät beim Zürcher Obergericht ein und wurde deshalb nicht behandelt. Eine weitere Beschwerde ans Bundesgericht scheiterte, weil sie weder ein konkretes Begehren noch eine ausreichende Begründung enthielt.
Daraufhin verlangte der Mann eine Überprüfung des bundesgerichtlichen Urteils. Er warf dem erstinstanzlichen Richter Befangenheit und Unfähigkeit vor und bot an, das Weisse Haus, das US-Justizministerium sowie die Homeland Security als Beweise anzufragen. Damit versuchte er im Wesentlichen, seinen Standpunkt erneut darzulegen und eine Neubeurteilung zu erwirken.
Das Bundesgericht trat auch auf dieses Gesuch nicht ein. Eine solche Überprüfung diene nicht dazu, frühere Entscheide neu zu diskutieren oder eine andere rechtliche Beurteilung zu verlangen. Konkrete Gründe, die eine ausnahmsweise Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigen würden, nannte der Mann nicht. Er muss nun die Gerichtskosten von 2000 Franken tragen.