Symbolbild

Vater erhält kein gemeinsames Sorgerecht für seine Tochter

Ein Vater aus dem Kanton Neuenburg wollte das gemeinsame Sorgerecht für seine Tochter. Die obersten Richter lehnten dies ab – im Interesse des Kindes.

Publikationsdatum: 25. August 2026

Die Eltern eines 2009 geborenen Mädchens waren nie verheiratet und trennten sich 2012. Seither liegt das Sorgerecht allein bei der Mutter. Der Vater pflegte jedoch über die Jahre einen engen Kontakt zu seiner Tochter und übte ein ausgedehntes Besuchsrecht aus – teils mit langen Wochenenden ab Donnerstagabend. Im Jahr 2015 hatte er bereits einmal das gemeinsame Sorgerecht beantragt, das Verfahren wurde jedoch nach einer Anhörung suspendiert und nie wieder aufgenommen. Erst 2024 – knapp zehn Jahre später – stellte er das Anliegen erneut.

Eine Sozialuntersuchung des kantonalen Kindesschutzamts aus dem Jahr 2024 zeigte, dass die Eltern seit ihrer Trennung in einem anhaltenden Konflikt stehen. Das Mädchen leidet darunter: Es muss wiederkehrende gegenseitige Kritik der Eltern ertragen, und selbst wichtige Entscheide wie die Einleitung einer Therapie wurden durch elterliche Uneinigkeit verzögert. Die zuständige Kindesschutzbehörde übertrug 2025 die Obhut formell der Mutter, regelte das Besuchsrecht des Vaters und setzte eine Beiständin ein. Eine kantonale Rechtsmittelinstanz bestätigte diese Entscheide im Februar 2026 weitgehend.

Der Vater zog den Fall weiter und verlangte das gemeinsame Sorgerecht sowie eine abwechselnde Obhut. Die Richter in Lausanne stützten den Entscheid der Vorinstanz. Sie hielten fest, dass das gemeinsame Sorgerecht angesichts des schwerwiegenden und dauerhaften Elternkonflikts nicht im Interesse des Kindes wäre. Zudem steht das Mädchen kurz vor der Volljährigkeit – das Sorgerecht wäre ohnehin nur noch rund 18 Monate wirksam gewesen. Ein Wechsel hätte laut Gericht zu neuen Konflikten geführt und das Kind in einer wichtigen Lebensphase zusätzlich belastet.

Auch den Antrag auf eine abwechselnde Obhut wiesen die Richter ab: Eine solche setzt das gemeinsame Sorgerecht voraus, das hier verweigert wurde. Ebenso scheiterten die Einwände des Vaters gegen die eingesetzte Beiständin. Das Gericht betonte, dass der Vater trotz des alleinigen Sorgerechts der Mutter weiterhin eine wichtige Rolle im Leben seiner Tochter spielen kann und dies seit über sechzehn Jahren auch getan hat. Die Verfahrenskosten von 4000 Franken trägt der Vater.

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Urteilsnummer: 5A_259/2026

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