Ein 1983 geborener Marokkaner heiratete 2011 eine Schweizerin und erhielt 2018 auf diesem Weg den Schweizer Pass. Voraussetzung dafür war, dass er gemeinsam mit seiner Frau schriftlich bestätigte, in einer stabilen und gelebten Ehe zu leben und keine Trennungsabsichten zu haben. Weniger als 17 Monate nach dieser Erklärung verliess die Frau im Januar 2020 fluchtartig die gemeinsame Wohnung – nach eigenen Angaben wegen neun Jahren häuslicher Gewalt durch ihren Mann.
Die Behörden leiteten daraufhin ein Verfahren zur Überprüfung der Einbürgerung ein. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) widerrief 2023 den Schweizer Pass des Mannes, weil die eheliche Gemeinschaft zum Zeitpunkt der Erklärung offenbar nicht stabil gewesen sei. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diesen Entscheid im März 2026. Der Mann zog den Fall weiter ans Bundesgericht.
Dieses wies die Klage ab. Es hielt fest, dass die kurze Zeitspanne zwischen der Erklärung und der Trennung die gesetzliche Vermutung begründe, die Ehe sei damals nicht wirklich stabil gewesen. Der Marokkaner hätte diese Vermutung widerlegen müssen – etwa durch den Nachweis eines aussergewöhnlichen Ereignisses, das die rasche Verschlechterung der Ehe erklären würde. Das gelang ihm nicht. Stattdessen zeigten Berichte der kantonalen Kinder- und Jugendbehörde sowie Aussagen seiner Tochter und Stieftochter, dass der Mann schon vor 2018 aggressiv und respektlos gegenüber seiner Frau gewesen war, keiner geregelten Arbeit nachgegangen war und viel Zeit mit Alkohol und Cannabis verbracht hatte.
Dass das Paar sich zwischenzeitlich versöhnte und von Mai 2021 bis Juni 2023 erneut zusammenlebte, änderte nichts an der Beurteilung. Das Gericht hielt fest, dass Versöhnungsversuche typischerweise Teil eines länger andauernden Zerfalls einer Beziehung seien und nicht beweisen, dass die Ehe zum früheren Zeitpunkt intakt gewesen war. Der Marokkaner muss nun die Verfahrenskosten von 1000 Franken tragen und bleibt ohne Schweizer Bürgerrecht.