Ein Genfer Anwalt hatte beim Bundesgericht eine Beschwerde eingereicht. Der Streit drehte sich um die Entschädigung für seine Tätigkeit als amtlicher Verteidiger – also als vom Staat eingesetzter und bezahlter Anwalt für eine beschuldigte Person. Zuvor hatte die Genfer Strafkammer seine Forderung abgewiesen.
Am 6. August 2026 zog der Anwalt seine Beschwerde beim Bundesgericht zurück, bevor dieses überhaupt inhaltlich darüber entscheiden konnte. Das Bundesgericht nahm den Rückzug zur Kenntnis und strich den Fall von seiner Pendenzenliste.
Wer eine Beschwerde zurückzieht, gilt rechtlich als unterliegende Partei und muss grundsätzlich die Gerichtskosten tragen. Da der Rückzug jedoch früh erfolgte und das Bundesgericht kaum Aufwand hatte, setzte es die Kosten auf einen reduzierten Betrag von 300 Franken fest. Eine Entschädigung an die Gegenpartei wurde nicht zugesprochen.