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Schuldner zieht Klage gegen Zahlungsbefehl zurück

Ein Mann aus der Region Embrach wehrte sich gegen einen Zahlungsbefehl. Vor Bundesgericht zog er seine Klage schliesslich zurück.

Publikationsdatum: 21. August 2026

Ein Schuldner wurde vom Betreibungsamt Embrachertal betrieben. Der Zahlungsbefehl wurde ihm am 16. Januar 2026 durch die Polizei zugestellt. Bereits drei Tage später wandte er sich schriftlich an die Kantonspolizei Zürich, um gegen die Zustellung vorzugehen. Diese Eingabe wurde zunächst an das Betreibungsamt und anschliessend an das Bezirksgericht Bülach weitergeleitet.

Das Bezirksgericht Bülach wies die Klage des Mannes Ende März 2026 ab. Daraufhin zog er den Fall ans Zürcher Obergericht weiter, das seine Eingabe im Juni 2026 ebenfalls abwies. In beiden Fällen traten die Gerichte nur teilweise auf die Eingaben ein, da gewisse formale Voraussetzungen nicht erfüllt waren.

Im Juli 2026 gelangte der Schuldner schliesslich ans Bundesgericht. Dieses forderte ihn auf, einen Kostenvorschuss von 1000 Franken zu leisten, und lehnte gleichzeitig seinen Antrag ab, das laufende Betreibungsverfahren vorläufig zu stoppen. Noch bevor das Bundesgericht inhaltlich über den Fall entschied, zog der Schuldner seine Klage am 30. Juli 2026 zurück.

Das Verfahren wurde daraufhin ohne weiteren Entscheid in der Sache abgeschlossen. Da der Aufwand für das Bundesgericht gering war, wurden dem Schuldner keine Gerichtskosten auferlegt.

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Urteilsnummer: 5A_682/2026

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