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Schuldner zieht seine Klage gegen Betreibungsamt zurück

Ein Mann hatte das Betreibungsamt Embrachertal durch mehrere Instanzen beklagt. Vor Bundesgericht zog er seine Eingabe schliesslich zurück.

Publikationsdatum: 21. August 2026

Der Streit begann im Januar 2026, als sich ein Mann schriftlich an das Betreibungsamt Embrachertal wandte. Kurz darauf reichte er beim Zürcher Obergericht eine Beschwerde gegen das Amt ein. Beide Eingaben wurden an das Bezirksgericht Bülach weitergeleitet, das zuständig war.

Das Bezirksgericht wies die Beschwerde im April 2026 grösstenteils ab und auferlegte dem Mann zusätzlich eine Busse von 300 Franken. Dieser akzeptierte das Ergebnis nicht und zog den Fall weiter ans Obergericht des Kantons Zürich. Auch dort hatte er keinen Erfolg: Das Obergericht wies seine Beschwerde im Juni 2026 ebenfalls ab.

Daraufhin gelangte der Mann im Juli 2026 ans Bundesgericht. Dieses forderte ihn auf, einen Kostenvorschuss von 1'000 Franken zu leisten. Wenige Tage später, am 30. Juli 2026, zog der Mann seine Beschwerde zurück. Das Verfahren wurde damit ohne weiteres Urteil abgeschlossen.

Da der Rückzug früh erfolgte und der Aufwand für das Gericht gering war, verzichtete das Bundesgericht ausnahmsweise auf die Erhebung von Gerichtskosten.

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Urteilsnummer: 5A_681/2026

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