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Einigung im Streit um Gewässerräume in Tamins – Verfahren beendet

Ein Grundeigentümer und die Gemeinde Tamins haben sich im Streit um die Ortsplanung geeinigt. Das Verfahren wurde daraufhin abgeschrieben.

Publikationsdatum: 21. August 2026

Ein Grundeigentümer hatte sich gegen eine Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Tamins im Kanton Graubünden gewehrt. Konkret ging es um die Festlegung sogenannter Gewässerräume – also Schutzzonen entlang von Bächen und Flüssen, die in der Nutzungsplanung berücksichtigt werden müssen. Das Obergericht des Kantons Graubünden hatte seine Klage im August 2025 abgewiesen, woraufhin er den Fall ans Bundesgericht weiterzog.

Das Verfahren vor dem Bundesgericht dauerte mehrere Monate. Verschiedene Stellen, darunter die Gemeinde Tamins, die Bündner Kantonsregierung und das Bundesamt für Umwelt, nahmen Stellung. Im Frühjahr 2026 äusserte sich auch der Grundeigentümer erneut zu den eingegangenen Stellungnahmen.

Im Juli 2026 teilten die Parteien mit, dass sie sich aussergerichtlich geeinigt hätten. Der Grundeigentümer zog seine Klage daraufhin vorbehaltlos zurück. In der Einigung wurde festgehalten, dass die Verfahrenskosten ihm auferlegt werden können und keine gegenseitigen Entschädigungen zwischen den Parteien fliessen.

Das Bundesgericht schrieb das Verfahren daraufhin ab und auferlegte dem Grundeigentümer reduzierte Gerichtskosten von 500 Franken. Parteientschädigungen wurden keine zugesprochen.

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Urteilsnummer: 1C_555/2025

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