Symbolbild

Eltern scheitern mit Klagen gegen Spitalpersonal – Gericht droht mit Ignorieren künftiger Eingaben

Eltern eines schwer kranken Kindes reichten wiederholt erfolglose Strafklagen gegen ein Spital ein. Die Richter wiesen ihre Beschwerde ab und warnen vor weiteren Eingaben.

Publikationsdatum: 20. August 2026

Ein Elternpaar aus dem Kanton Waadt hat seit Jahren wiederholt Strafanzeigen gegen das Pflegepersonal eines Spitals erstattet, in dem ihr seit Geburt schwer krankes Kind behandelt wird. Sie warfen Ärzten und Pflegenden unter anderem vor, ihren Sohn medizinisch falsch zu betreuen, sie einzuschüchtern oder sie aggressiv aus dem Zimmer des Kindes zu weisen. Zudem reichten sie Anzeigen gegen eine Mitarbeiterin der kantonalen Kinder- und Jugendbehörde ein, die im Rahmen eines Kinderschutzverfahrens mit der Familie befasst war.

Die Staatsanwaltschaft Lausanne lehnte es in allen Fällen ab, Ermittlungen einzuleiten. Sie kam zum Schluss, dass die beanstandeten Handlungen entweder keine Straftaten darstellten oder im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben der Behörde erfolgten. Das Elternpaar wehrte sich jeweils gegen diese Entscheide und verlangte zudem wiederholt die Ablehnung des zuständigen Staatsanwalts – mit der Begründung, er habe in früheren Verfahren zu ihren Ungunsten entschieden. Auch diese Anträge blieben erfolglos.

Im vorliegenden Fall hatte die Präsidentin der kantonalen Beschwerdekammer die Eingaben des Elternpaars als mutwillig und missbräuchlich qualifiziert und gar nicht erst inhaltlich geprüft. Das Bundesgericht bestätigte diesen Entscheid. Es hielt fest, dass das Elternpaar die Gerichte seit Monaten mit aussichtslosen und kaum nachvollziehbaren Eingaben überhäufe, obwohl ihnen dies mehrfach erklärt worden sei. Auch die Eingabe ans Bundesgericht selbst zeige dieses Muster: Die Eltern behaupteten lediglich, keine Querulanten zu sein, ohne die Begründung der Vorinstanz inhaltlich zu widerlegen.

Das Bundesgericht verhängte Verfahrenskosten von 1200 Franken, die das Elternpaar gemeinsam zu tragen hat. Zudem erging eine ausdrückliche Warnung: Künftige mutwillige oder missbräuchliche Eingaben in dieser Sache werden ohne Eröffnung eines Dossiers und ohne weitere Behandlung abgelegt.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 7B_359/2026

Zurück zur Hauptseite