Eine Frau hatte sich an das Bundesgericht gewandt und verlangt, dass ein früheres Urteil aus dem Mai 2026 nochmals überprüft wird. Dieses frühere Urteil war bereits ein Nichteintretensentscheid gewesen – das Gericht hatte ihre damalige Eingabe gar nicht erst inhaltlich geprüft, weil die Begründung offensichtliche Mängel aufwies.
Für eine solche Neubeurteilung – juristisch als Revision bezeichnet – gibt es strenge gesetzliche Voraussetzungen. Zulässig wäre sie etwa, wenn das Gericht falsch besetzt war, einen Antrag übersehen hat oder eine wesentliche Tatsache versehentlich nicht berücksichtigt hat. Die Frau berief sich in ihrem Gesuch auf ein neu eingereichtes Arztzeugnis und verlangte, die Sache unter Berücksichtigung dieses Dokuments neu zu beurteilen. Das reicht jedoch nicht aus: Ein neues Arztzeugnis begründet keine Neubeurteilung im Sinne des Gesetzes.
Das Bundesgericht wies das Gesuch ab. Es hielt fest, dass die formelle Beurteilung des früheren Urteils – also die Frage, warum damals nicht auf die Eingabe eingetreten wurde – im Rahmen einer Revision grundsätzlich nicht überprüft werden kann. Die Frau hatte keinen der gesetzlich anerkannten Gründe für eine Neubeurteilung dargelegt.
Auch ihr Antrag, von den Gerichtskosten befreit zu werden, wurde abgelehnt, weil das Gesuch von vornherein keine Aussicht auf Erfolg hatte. Allerdings berücksichtigte das Gericht ihre finanzielle Lage und setzte die Kosten auf 1200 Franken fest. Zudem wurde die Frau darauf hingewiesen, dass das Bundesgericht sich vorbehält, weitere offensichtlich unzulässige Gesuche in dieser Angelegenheit ohne förmliche Behandlung abzulegen.