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Mutter zieht Klage um Sommerferien ihres Sohnes zurück

Eine Mutter wollte die Ferienzeit des Vaters mit dem gemeinsamen Kind einschränken. Sie zog ihren Antrag jedoch zurück und muss die Verfahrenskosten tragen.

Publikationsdatum: 20. August 2026

Im Streit um das Sorgerecht und einen geplanten Umzug nach Madrid regelte das Kantonsgericht Schwyz die Sommerferien des gemeinsamen Kindes. Demnach durfte der Vater den Sohn vom 13. bis 27. Juli 2026 in die Ferien mitnehmen, wobei die Mutter den Pass des Kindes aushändigen musste. Anschliessend stand der Mutter eine eigene Ferienzeit vom 27. Juli bis 10. August 2026 zu.

Mit dieser Regelung war die Mutter nicht einverstanden. Sie verlangte, dass der Vater das Kind höchstens eine zusammenhängende Woche – vom 10. bis 17. Juli – sowie eine weitere Woche nach dem 16. August mit sich nehmen dürfe. Ihr Antrag, die Entscheidung des Kantonsgerichts vorläufig auszusetzen, wurde jedoch bereits am 13. Juli 2026 abgewiesen.

Wenige Wochen später, am 28. Juli 2026, zog die Mutter ihren Antrag vollständig zurück. Das Bundesgericht schrieb das Verfahren daraufhin als erledigt ab. Die Gerichtskosten von 500 Franken gehen zulasten der Mutter, da sie das Verfahren eingeleitet hatte und es auf ihren Rückzug hin beendet wurde.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 5A_657/2026

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