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Student der Uni Genf bekommt keine besseren Noten für sein Studium

Ein Student wollte seine Noten in zwei Englischliteratur-Modulen anfechten. Die Richter traten auf sein Gesuch nicht ein.

Publikationsdatum: 20. August 2026

Ein Student der Universität Genf hatte in zwei Modulen seines Studiums – BA5 und BA7 in englischer Literatur – Noten erhalten, mit denen er nicht einverstanden war. Er verlangte eine Überprüfung und wollte in beiden Modulen eine Bestehens­note von 4.0 erhalten, um seinen Bachelor-Abschluss in Informatik für Geisteswissenschaften und englische Literatur zu erlangen. Die Universität Genf lehnte eine Änderung der Noten ab, und auch das Genfer Verwaltungsgericht wies seinen Rekurs im Oktober 2025 ab.

Das Bundesgericht bestätigte im April 2026 diesen Entscheid und wies die Eingaben des Studenten ab. Daraufhin wandte sich der Student erneut an das Bundesgericht und verlangte eine Überprüfung dieses Urteils, weil es seiner Meinung nach «viele Fehler» enthalte. Ausserdem bat er darum, die ihm auferlegten Gerichtskosten von 1000 Franken zu erlassen, da er sich in einer schwierigen finanziellen Lage befinde.

Das Bundesgericht trat auf dieses neue Gesuch nicht ein. Es hielt fest, dass seine eigenen Urteile mit der Ausfällung sofort rechtskräftig werden und nur unter sehr engen Voraussetzungen nochmals überprüft werden können. Der Student hatte jedoch keinen der gesetzlich vorgesehenen Gründe für eine solche Überprüfung genannt und auch nicht erklärt, weshalb einer dieser Gründe erfüllt sein sollte. Sein Gesuch genügte damit den formellen Anforderungen nicht.

Das Bundesgericht erinnerte zudem daran, dass es grundsätzlich keine neue Beurteilung des Sachverhalts vornimmt, sondern sich auf die Feststellungen der kantonalen Instanzen stützt. Da der Student in diesem Verfahren unterlag, verzichteten die Richter ausnahmsweise auf die Erhebung weiterer Gerichtskosten.

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Urteilsnummer: 2F_14/2026

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