Im März 2026 hatte die Präsidentin des Arbeitsgerichts des Bezirks Ostwaadt einen Anwalt von seinem Auftrag als amtlicher Rechtsbeistand einer Frau entbunden. Der Anwalt war seit Ende Februar 2026 nicht mehr für sie tätig. Das Gericht legte seine Entschädigung auf rund 1'447 Franken fest.
Die Frau wehrte sich gegen diesen Entscheid und gelangte an das Kantonsgericht des Kantons Waadt. Dieses trat im Juni 2026 auf ihre Eingabe jedoch nicht ein, weil die formellen Voraussetzungen für ein solches Verfahren nicht erfüllt waren.
Anfang Juli 2026 schrieb die Frau erneut an das Kantonsgericht. Dieses leitete das Schreiben an das Bundesgericht weiter, weil es der Ansicht war, die Sache falle in dessen Zuständigkeit. Das Bundesgericht gab der Frau bis Anfang August 2026 Zeit, klarzustellen, ob sie mit ihrem Schreiben das Urteil des Kantonsgerichts anfechten wolle.
In ihrer Antwort vom 4. August 2026 liess die Frau jedoch nicht eindeutig erkennen, dass sie tatsächlich ein Verfahren vor Bundesgericht anstrengen wollte. Deshalb strich das Bundesgericht den Fall aus dem Register. Angesichts der besonderen Umstände verzichtete es ausnahmsweise auf die Erhebung von Verfahrenskosten.