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Richter bestätigen: Mann ist der Vater – trotz jahrelangem Widerstand

Ein DNA-Test belegt die Vaterschaft eindeutig. Der mutmassliche Vater scheiterte mit seinem Versuch, die Feststellung seiner Vaterschaft zu verhindern.

Publikationsdatum: 18. August 2026

Ein heute über 40-jähriger Mann wollte wissen, wer sein leiblicher Vater ist. Obwohl er bereits 2016 durch einen privaten DNA-Test erfahren hatte, dass ein bestimmter Mann – geboren 1949 – sein biologischer Vater sein dürfte, konnte er damals rechtlich nichts unternehmen: Er war im Zivilstandsregister als Sohn des Ehemannes seiner Mutter eingetragen, und dieser lebte nach wie vor mit seiner Mutter zusammen. Das Schweizer Recht erlaubt es einem volljährigen Kind nicht, die eingetragene Vaterschaft des Ehemannes anzufechten, solange die Eltern nie getrennt gelebt haben.

Erst 2021 änderte sich die Lage: Der eingetragene Vater erfuhr von seiner biologischen Nicht-Vaterschaft und liess diese gerichtlich feststellen. Unmittelbar danach reichte der Sohn Klage auf Feststellung der Vaterschaft gegen den mutmasslichen biologischen Vater ein. Das Kreisgericht wies die Klage zunächst ab mit der Begründung, der Sohn hätte schon früher handeln müssen. Das Kantonsgericht St. Gallen sah das anders und hiess die Klage gut – gestützt auf ein Abstammungsgutachten des Instituts für Rechtsmedizin, das die Vaterschaft bestätigte.

Der biologische Vater zog den Fall weiter und argumentierte, der Sohn habe durch sein jahrelanges Zuwarten sein Klagerecht verwirkt und handele rechtsmissbräuchlich. Ausserdem zweifelte er an der Gültigkeit des früheren Gerichtsverfahrens zur Aufhebung der eingetragenen Vaterschaft. Das Bundesgericht wies diese Argumente ab. Es hielt fest, dass der Sohn gar keine Möglichkeit gehabt hatte, früher rechtlich tätig zu werden, weil ihm das Gesetz schlicht kein Klagerecht einräumte – solange seine Eltern zusammenlebten. Wer keine Klage erheben kann, dem kann auch nicht vorgeworfen werden, er habe zu lange gewartet.

Das Bundesgericht bestätigte damit das Urteil des Kantonsgerichts vollumfänglich: Der Mann aus dem Jahrgang 1949 ist rechtlich als Vater anerkannt. Die Gerichtskosten von 3000 Franken trägt er selbst.

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Urteilsnummer: 5A_498/2025

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