Symbolbild

Beschuldigter muss in Untersuchungshaft bleiben

Ein Mann sitzt seit Dezember 2025 in Untersuchungshaft, weil er seine Ex-Frau bedroht haben soll. Seine Forderung nach sofortiger Freilassung wurde abgewiesen.

Publikationsdatum: 17. August 2026

Die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen ermittelt gegen einen Mann wegen Drohung gegenüber seiner Ex-Frau. Konkret geht es um eine E-Mail vom 20. Dezember 2025, die er ihr geschickt hatte. Seit dem 23. Dezember 2025 sitzt der Beschuldigte in Untersuchungshaft. Das zuständige Gericht verlängerte diese Haft im Mai 2026 bis zum 20. Juli 2026, das Obergericht des Kantons Thurgau bestätigte diesen Entscheid.

Der Beschuldigte wollte sofort freigelassen werden und zog den Fall ans Bundesgericht. Er argumentierte, die fragliche E-Mail enthalte lediglich einen Bibeltext, bestritt frühere Gewalttätigkeit und bezeichnete die Schlussfolgerungen zweier psychiatrischer Gutachten als unbelegte Behauptungen. Ausserdem stellte er die Unparteilichkeit der zuständigen Staatsanwältin in Frage.

Das Bundesgericht trat auf die Eingabe gar nicht erst ein. Es stellte fest, dass der Beschuldigte sich nicht konkret mit den Argumenten des Obergerichts auseinandergesetzt hatte. Wer vor Bundesgericht einen Entscheid anfechten will, muss genau aufzeigen, wo und warum der vorinstanzliche Entscheid falsch ist – das hatte der Beschuldigte versäumt. Er hatte lediglich seine eigene Sichtweise der Ereignisse dargelegt, ohne auf die Gesamtbeurteilung des Obergerichts einzugehen. Auch zu möglichen milderen Massnahmen, die eine Freilassung hätten ermöglichen können, äusserte er sich nicht konkret.

Die Untersuchungshaft bleibt damit bestehen. Die psychiatrischen Gutachten hatten eine erhebliche Gefahr festgestellt, dass der Beschuldigte die angedrohte Tat tatsächlich ausführen könnte. Das Bundesgericht auferlegte dem Beschuldigten zudem Gerichtskosten von 800 Franken.

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Urteilsnummer: 7B_912/2026

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