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Kläger scheitert mit erneutem Angriff auf Familiengericht Muri

Ein Mann wollte ein früheres Urteil neu beurteilen lassen. Die Richter lehnten sein Gesuch ab und auferlegten ihm 2000 Franken Kosten.

Publikationsdatum: 17. August 2026

Ein Mann hatte wiederholt versucht, Richter des Familiengerichts Muri wegen Befangenheit aus dem Verfahren ausschliessen zu lassen. Mit diesem Anliegen gelangte er mehrfach bis vor das höchste Gericht der Schweiz. Zuletzt hatte das Bundesgericht im Juli 2026 auf seine Beschwerde nicht eingetreten, weil diese ungenügend begründet war.

Daraufhin reichte der Mann eine neue Eingabe mit 13 Begehren ein. Darin versuchte er unter anderem, seine frühere Beschwerde nun ausführlicher zu begründen – und verlangte eventualiter eine Überprüfung des bundesgerichtlichen Urteils. Eine solche Überprüfung ist nur in eng begrenzten, gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen möglich.

Das Bundesgericht stellte klar, dass ein rechtskräftiges Urteil grundsätzlich nicht mehr abgeändert werden kann. Eine nachträgliche Begründung einer bereits abgewiesenen Beschwerde ist nicht zulässig. Auch eine inhaltliche Wiedererwägung eines rechtskräftigen Entscheids ist auf diesem Weg nicht möglich. Zudem nannte der Mann keinen konkreten gesetzlichen Grund, der eine Überprüfung überhaupt erlaubt hätte – er beschränkte sich auf die pauschale Behauptung, das Gericht müsse solche Gründe von sich aus prüfen. Das ist jedoch nicht korrekt: Es liegt an der gesuchstellenden Person, darzulegen, welcher Grund vorliegt und weshalb.

Das Bundesgericht trat auf die gesamte Eingabe nicht ein. Die Verfahrenskosten von 2000 Franken hat der Mann selbst zu tragen.

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Urteilsnummer: 5F_34/2026

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