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Minderjährige erhält keine neue Prüfung ihres IV-Falls

Ein Mädchen wollte ein früheres Urteil zu seiner IV-Rente neu aufrollen lassen. Das Gericht trat auf das Gesuch nicht ein, weil der Kostenvorschuss nicht bezahlt wurde.

Publikationsdatum: 17. August 2026

Ein 2009 geborenes Mädchen, vertreten durch seinen Vater, hatte beim Bundesgericht beantragt, ein früheres Urteil zur Invalidenversicherung aus dem März 2026 zu überprüfen. Mit diesem Schritt wollte die Familie einen bereits abgeschlossenen Fall wieder aufnehmen lassen.

Das Bundesgericht verlangte von der Antragstellerin einen Kostenvorschuss, wie es das Gesetz bei jedem Verfahren vorsieht. Da die Zahlung ausblieb, setzte das Gericht eine letzte, nicht verlängerbare Frist bis zum 29. Juni 2026. Dabei wurde die Familie ausdrücklich darauf hingewiesen, was passiert, wenn die Zahlung erneut ausbleibt.

Weder wurde der Kostenvorschuss innerhalb der Frist bezahlt, noch beantragte die Familie unentgeltliche Rechtspflege – also eine Befreiung von den Verfahrenskosten aufgrund fehlender finanzieller Mittel. Damit war das Gericht gezwungen, auf das Gesuch gar nicht erst einzutreten.

Das Mädchen muss nun die Verfahrenskosten von 300 Franken tragen. Der Fall bleibt damit beim Ergebnis des Urteils vom März 2026, ohne dass dieses inhaltlich nochmals geprüft wurde.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 9F_13/2026

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