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Frau muss Serafe-Gebühren zahlen – Antrag auf Befreiung abgelehnt

Eine Frau wollte nicht für unbezahlte Radio- und Fernsehgebühren ihres Ex-Partners haften. Die Richter traten auf ihr Schreiben nicht ein.

Publikationsdatum: 14. August 2026

Eine Frau wehrte sich gegen eine Verfügung der Serafe AG, der Schweizer Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehgebühren. Sie machte geltend, nicht für Schulden haften zu müssen, die ihr damaliger Partner angehäuft hatte, als beide noch im gemeinsamen Haushalt lebten. Dabei handelte es sich um ausstehende Gebühren, Mahnkosten und Betreibungen, die er nicht bezahlt hatte.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte zunächst einen Antrag der Frau abgelehnt, das laufende Verfahren vorübergehend zu unterbrechen. Es kam zum Schluss, dass die von ihr geschilderten Umstände keinen relevanten Einfluss auf das Verfahren hätten. Selbst ein allfälliges Strafverfahren würde daran nichts ändern. Die Frau akzeptierte diesen Entscheid nicht und wandte sich erneut schriftlich an das Gericht – ihr Schreiben wurde zuständigkeitshalber ans Bundesgericht weitergeleitet.

Dort scheiterte sie jedoch bereits an den formalen Anforderungen. Das Bundesgericht hielt fest, dass ein Schreiben an das Gericht klar darlegen muss, inwiefern ein Entscheid Recht verletzt. Die Frau setzte sich in ihren Ausführungen aber gar nicht mit dem beanstandeten Entscheid auseinander, sondern wiederholte lediglich ihr Argument, nicht für die Schulden ihres Ex-Partners verantwortlich zu sein.

Da das Schreiben die gesetzlichen Mindestanforderungen offensichtlich nicht erfüllte, trat das Bundesgericht darauf nicht ein. Immerhin verzichtete es ausnahmsweise darauf, der Frau Gerichtskosten aufzuerlegen.

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Urteilsnummer: 9C_451/2026

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