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Rentner kommt mit Klage um Ergänzungsleistungen nicht weiter

Ein Mann wollte höhere Ergänzungsleistungen erstreiten, zahlte aber einen verlangten Kostenvorschuss nicht. Deshalb trat das Gericht auf seinen Fall gar nicht erst ein.

Publikationsdatum: 14. August 2026

Ein Mann hatte gegen einen Entscheid der Ausgleichskasse des Kantons Bern geklagt und dabei Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV gefordert. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern wies seine Klage im April 2026 ab. Daraufhin zog er den Fall ans Bundesgericht weiter.

Weil er nicht über genügend finanzielle Mittel verfügte, beantragte er gleichzeitig, von den Verfahrenskosten befreit zu werden. Das Bundesgericht lehnte dieses Gesuch ab und verpflichtete ihn, einen Kostenvorschuss zu bezahlen. Dieser Vorschuss dient dazu, die anfallenden Gerichtskosten zu sichern, bevor das Gericht den Fall überhaupt prüft.

Der Mann bezahlte den Vorschuss innerhalb der gesetzten Frist nicht. Das Gericht räumte ihm daraufhin eine zusätzliche Nachfrist bis zum 6. Juli 2026 ein und machte klar, dass es auf seine Eingabe nicht eingehen werde, falls er auch diese Frist verstreichen lasse. Doch auch innerhalb der Nachfrist leistete er die verlangte Zahlung nicht.

Das Bundesgericht trat deshalb auf den Fall gar nicht erst ein – es prüfte die inhaltlichen Argumente des Mannes also nicht. Ausnahmsweise verzichtete es jedoch darauf, ihm Gerichtskosten aufzuerlegen.

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Urteilsnummer: 8C_277/2026

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