Im März 2022 erlitt ein damals 52-jähriger Tessiner Vermessungstechniker bei einem Motorradunfall schwere Verletzungen. Die Unfallversicherung SUVA übernahm zunächst die Behandlungskosten und zahlte Taggelder. Im Sommer 2024 lehnte sie jedoch eine Invalidenrente ab, weil sie den verbleibenden Erwerbsausfall als zu gering einstufte. Zudem sprach sie dem Verunfallten eine Integritätsentschädigung von 20 Prozent zu.
Das Versicherungsgericht des Kantons Tessin gab dem Verunfallten teilweise recht und verpflichtete die SUVA, ihm ab Juli 2024 eine Invalidenrente von 11 Prozent auszurichten. Das Gericht stützte sich dabei auf Bestimmungen aus dem Bereich der Invalidenversicherung, die es sinngemäss auf die Unfallversicherung anwandte. Konkret handelte es sich um Regeln zur Korrektur statistischer Vergleichslöhne, mit denen der Einkommensverlust des Verunfallten berechnet wird.
Die SUVA zog dieses Urteil ans Bundesgericht weiter. Dieses hatte kurz zuvor in einem anderen Fall grundsätzlich entschieden, dass die fraglichen Bestimmungen der Invalidenversicherung nicht auf die Unfallversicherung übertragen werden dürfen. Entsprechend hob es das Tessiner Urteil auf. Bei der Berechnung des Einkommensvergleichs – also dem Vergleich zwischen dem Lohn ohne Unfall und dem trotz Behinderung noch erzielbaren Lohn – ergab sich kein Einkommensverlust von mindestens 10 Prozent, was für eine Invalidenrente aus der Unfallversicherung Voraussetzung wäre.
Selbst wenn man zugunsten des Verunfallten berücksichtigt, dass sein tatsächlicher Lohn vor dem Unfall rund 11 Prozent unter dem branchenüblichen Durchschnittslohn lag, ändert sich das Ergebnis nicht wesentlich. Nach den geltenden Regeln wird nur der Teil des Lohnrückstands angerechnet, der 5 Prozent übersteigt. Der so korrigierte Vergleichslohn liegt kaum höher als das statistisch ermittelte Invalideneinkommen – ein rentenbegründender Invaliditätsgrad von mindestens 10 Prozent ist damit nicht erreicht. Der Verunfallte erhält keine Invalidenrente und muss die Verfahrenskosten von 800 Franken tragen.