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Frau scheitert mit Klage, weil sie einen Brief nicht abgeholt hat

Eine Frau holte einen wichtigen Brief der Waadtländer Justiz nicht ab und verpasste so eine Zahlungsfrist. Ihre Klage ans höchste Gericht wird nicht behandelt.

Publikationsdatum: 14. August 2026

Die Frau hatte eine Strafanzeige eingereicht, die die Staatsanwaltschaft Lausanne jedoch ohne Untersuchung einstellte. Dagegen wehrte sie sich beim Waadtländer Kantonsgericht. Dieses forderte sie auf, innert einer bestimmten Frist einen Kostenvorschuss zu leisten – die entsprechende Mitteilung wurde ihr per Einschreiben zugeschickt.

Das Einschreiben wurde an die von ihr selbst angegebene Adresse gesandt. Die Post hinterliess am 25. März 2026 eine Abholungsnotiz, doch die Frau holte den Brief nie ab. Das Gericht wertete dies als rechtsgültige Zustellung: Da sie wusste, dass ein Verfahren läuft, hätte sie damit rechnen müssen, Post von der Behörde zu erhalten. Der Brief galt damit nach sieben Tagen als zugestellt – der Kostenvorschuss wurde nicht bezahlt, und das Kantonsgericht trat auf ihre Beschwerde nicht ein.

Daraufhin gelangte die Frau ans Bundesgericht. Ihre Eingabe genügte jedoch den formellen Anforderungen nicht: Sie schilderte zwar Sachverhalte und behauptete, ihre Grundrechte seien verletzt worden, setzte sich aber nicht konkret mit den Erwägungen des Kantonsgerichts auseinander. Insbesondere äusserte sie sich nicht dazu, weshalb die Zustellung des Briefes ungültig gewesen sein soll, und erklärte auch nicht, warum sie beim Kantonsgericht weder einen Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege noch auf Befreiung vom Kostenvorschuss gestellt hatte.

Da die Eingabe damit offensichtlich unzureichend begründet war, trat das Bundesgericht auf die Klage nicht ein. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege – also darum, die Verfahrenskosten nicht selbst tragen zu müssen – wurde ebenfalls abgewiesen, weil die Klage von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatte. Die Frau muss Gerichtskosten von 500 Franken bezahlen.

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Urteilsnummer: 7B_648/2026

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