[Ein Einwohner von Appenzell Innerrhoden hatte seine Steuererklärung für das Jahr 2024 nicht eingereicht. Der Kanton büsste ihn deshalb mit 409 Franken und 20 Rappen. Als der Mann die Busse nicht bezahlte, leitete der Staat ein Betreibungsverfahren gegen ihn ein – also ein formelles Verfahren zur Eintreibung der Schulden.
Das Bezirksgericht Appenzell bewilligte im Februar 2026 die sogenannte definitive Rechtsöffnung: Es erlaubte dem Kanton damit offiziell, die Schulden zwangsweise einzutreiben. Der Mann wehrte sich dagegen beim Kantonsgericht Appenzell Innerrhoden – ohne Erfolg. Das Kantonsgericht wies seine Klage im Mai 2026 ab.
Daraufhin wandte sich der Mann ans Bundesgericht in Lausanne. Dort scheiterte er jedoch bereits an der Hürde der formellen Anforderungen: Seine Eingabe enthielt keine ausreichende Begründung, wie sie für eine Beschwerde ans Bundesgericht zwingend vorgeschrieben ist. Das Gericht trat deshalb gar nicht erst auf die Sache ein.
Zusätzlich zur Busse muss der Mann nun auch die Gerichtskosten des bundesgerichtlichen Verfahrens von 500 Franken tragen. Insgesamt hat ihn die Weigerung, die Steuererklärung einzureichen, damit deutlich mehr gekostet als die ursprüngliche Busse allein.]