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Querulant scheitert erneut vor Gericht und muss Kosten tragen

Ein Mann hat wiederholt aussichtslose Beschwerden eingereicht. Die Richter weisen seine Klage ab und warnen ihn vor weiteren missbräuchlichen Eingaben.

Publikationsdatum: 13. August 2026

Ein Mann hat beim Bundesgericht erneut Beschwerde gegen einen für ihn ungünstigen Entscheid eingereicht. Konkret wollte er erreichen, dass das Strassenverkehrsamt des Kantons Bern und dessen Mitarbeitende strafrechtlich verfolgt werden. Die Luzerner Staatsanwaltschaft hatte eine Untersuchung bereits abgelehnt, und das Kantonsgericht Luzern war im April 2026 gar nicht erst auf seine Beschwerde dagegen eingetreten.

Das Bundesgericht stellte fest, dass der Mann bereits in mindestens fünf früheren Verfahren vor der II. strafrechtlichen Abteilung gescheitert war – stets ohne die formellen Anforderungen zu erfüllen. Hinzu kommen zahlreiche weitere Verfahren bei anderen Abteilungen des Gerichts. Das Gericht qualifizierte sein Verhalten als querulatorisch und rechtsmissbräuchlich: Er fechte systematisch alle ihm ungünstigen Entscheide an, ohne seine Eingaben ausreichend zu begründen.

Im vorliegenden Fall fehlte dem Mann zudem die nötige Berechtigung, überhaupt Beschwerde in Strafsachen zu führen. Dafür wäre ein eigener zivilrechtlicher Anspruch gegen die angezeigten Beamten erforderlich gewesen – ein solcher bestand nicht. Das Gericht wies auch sein Gesuch ab, die Verfahrenskosten vom Staat übernehmen zu lassen, da seine Eingabe von vornherein keine Aussicht auf Erfolg hatte. Ausserdem hatte er eine gesetzte Frist verstreichen lassen, ohne seine finanziellen Verhältnisse nachzuweisen. Er muss nun Gerichtskosten von 800 Franken bezahlen.

Das Bundesgericht sprach zudem eine ausdrückliche Warnung aus: Sollte der Mann weiterhin missbräuchliche Eingaben einreichen, werden diese künftig ohne weitere Behandlung abgelegt. Ein neues Dossier werde nur noch eröffnet, wenn es sich eindeutig nicht um eine solche Eingabe handle.

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Urteilsnummer: 7B_734/2026

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