Zwei Schwestern aus Châtel-St-Denis im Kanton Freiburg sind seit dem Tod ihrer Mutter im Jahr 2021 Eigentümerinnen eines Chalets in Les Paccots. Das Problem: Bereits 2012 hatte ihre Mutter Teile des Gebäudes umgebaut und erweitert, ohne die nötige Baubewilligung zu erhalten. 2018 wurde das nachträgliche Baugesuch abgelehnt. Im April 2026 erhielten die Schwestern eine behördliche Verfügung, wonach sie die illegal erstellten Räume innerhalb von zwölf Monaten beseitigen und innerhalb von drei Monaten nicht mehr bewohnen dürfen.
Die beiden Frauen, Jahrgang 1951 und 1957, wehrten sich gegen diese Verfügung beim Freiburger Kantonsgericht und beantragten gleichzeitig, dass ihnen die Verfahrenskosten erlassen werden, da sie sich das Verfahren finanziell nicht leisten könnten. Als Belege reichten sie Kontoauszüge ein, die Guthaben von lediglich 15 Franken beziehungsweise 12 Franken auswiesen, dazu Angaben zu ihrer AHV-Rente sowie eine Hypothekarschuld von 320'000 Franken. Das Kantonsgericht lehnte das Gesuch ab: Die eingereichten Unterlagen seien unvollständig, und angesichts des Immobilienbesitzes sei die finanzielle Bedürftigkeit nicht ausreichend belegt. Die Schwestern wurden aufgefordert, innerhalb weniger Wochen einen Kostenvorschuss von 2'000 Franken zu leisten.
Das Bundesgericht hebt diesen Entscheid nun auf. Es hält fest, dass das Kantonsgericht die beiden Frauen hätte auffordern müssen, ihre Unterlagen zu ergänzen. Da die Schwestern ohne Anwalt handelten und keine erkennbare Erfahrung mit Gerichtsverfahren hatten, durften sie davon ausgehen, mit den eingereichten Belegen genug nachgewiesen zu haben. Zudem war unklar, ob sie neben dem Erlass der Verfahrenskosten auch einen unentgeltlichen Anwalt beantragten – ein Punkt, der für die Beurteilung ihrer finanziellen Lage relevant gewesen wäre.
Das Bundesgericht betont auch die besondere Tragweite des Falls: Wird die Abbruchverfügung bestätigt, verliert eine der Schwestern ihre ebenerdig gelegene Wohnung. Das Kantonsgericht muss nun die Frauen gezielt befragen und ihnen eine angemessene Frist einräumen, um vollständige Unterlagen über ihre finanzielle Situation einzureichen. Das Verfahren vor Bundesgericht bleibt für die Schwestern kostenlos.