Symbolbild

Dominikaner muss die Schweiz verlassen – trotz Kindern und Enkeln hier

Ein Mann aus der Dominikanischen Republik darf nicht in der Schweiz bleiben. Er bezog jahrelang Sozialhilfe und integrierte sich kaum in den Arbeitsmarkt.

Publikationsdatum: 13. August 2026

Ein 1961 geborener Staatsangehöriger der Dominikanischen Republik lebte seit 2018 erneut in der Schweiz. Er war mit einer Schweizer Bürgerin verheiratet – derselben Frau, die er bereits 1989 geheiratet und 1997 geschieden hatte. Nach einer Verurteilung zu viereinhalb Jahren Haft wegen Drogendelikten und einer anschliessenden Flucht ins Ausland war er 2009 des Landes verwiesen worden. 2017 heiratete das Paar erneut, woraufhin er 2018 in die Schweiz einreisen und eine Aufenthaltsbewilligung erhalten durfte.

In den folgenden Jahren bezog er durchgehend Sozialhilfe – insgesamt über 150'000 Franken. Trotz mehrfacher Warnungen der Behörden arbeitete er nur gelegentlich und kurzzeitig über Personalvermittlungen. Alphabetisierungskurse besuchte er nie. Ende 2023 leiteten er und seine Frau das Scheidungsverfahren ein, und nach einem mutmasslichen Vorfall häuslicher Gewalt zog er aus der gemeinsamen Wohnung aus. Das Migrationsamt des Kantons Zürich lehnte daraufhin die Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung ab und wies ihn aus der Schweiz weg.

Der Mann wehrte sich gegen diesen Entscheid und argumentierte, seine vier Kinder und 13 Enkelkinder lebten in der Schweiz. Ausserdem machte er gesundheitliche Probleme und eine schlechte Schulbildung für seine mangelnde Erwerbstätigkeit verantwortlich. Das Bundesgericht liess diese Argumente nicht gelten: Die Kinder seien alle erwachsen, ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis bestehe nicht. Und die gesundheitlichen Einschränkungen seien nicht ausreichend belegt worden, um eine eigentliche Arbeitsunfähigkeit zu begründen.

Die Richter kamen zum Schluss, dass der Mann trotz insgesamt 19 Jahren Aufenthalt in der Schweiz gescheitert sei, sich zu integrieren – und dass er dies sich selbst zuzuschreiben habe. Da er zudem einen Grossteil seines Lebens in der Dominikanischen Republik verbracht hatte, sei eine Rückkehr dorthin zumutbar. Die Ausweisung wurde bestätigt. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde wegen Aussichtslosigkeit ebenfalls abgelehnt.

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Urteilsnummer: 2C_488/2025

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