Symbolbild

Kaution nicht bezahlt – Klage im Tessin bleibt unbehandelt

Ein Mann zahlte eine verlangte Kaution nicht rechtzeitig, worauf seine Klage nicht behandelt wurde. Die Richter bestätigten dieses Vorgehen.

Publikationsdatum: 13. August 2026

Ein Mann aus dem Tessin hatte Beschwerde gegen eine Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft eingereicht. Der zuständige Richter am Tessiner Kantonsgericht forderte ihn auf, innerhalb von 15 Tagen eine Kaution von 600 Franken zu hinterlegen – als Sicherheit für allfällige Verfahrenskosten. Eine solche Sicherheitsleistung ist im Schweizer Strafprozessrecht ausdrücklich vorgesehen, wenn jemand als Privatkläger ein Rechtsmittel einlegt.

Der Mann bezahlte die Kaution nicht fristgerecht. Stattdessen bat er um Ansetzung einer neuen Zahlungsfrist – ein Gesuch, das der Richter ablehnte. Da die Kaution ausblieb, trat das Gericht auf die Beschwerde nicht ein und erklärte sie für unzulässig. Der Mann zog daraufhin ans Bundesgericht und verlangte, die Sache solle inhaltlich geprüft werden. Zudem beantragte er, die Verfahrenskosten sollten ihm erlassen werden.

Das Bundesgericht wies den Antrag ab. Es hielt fest, dass der Mann nicht ausreichend begründet hatte, weshalb das kantonale Gericht seine Beschwerde trotz fehlender Kaution hätte behandeln müssen. Seine Einwände gegen die Beurteilung seiner finanziellen Lage seien zu allgemein gehalten und damit unzulässig. Zudem habe er beim kantonalen Gericht keinen Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege gestellt – ein Instrument, das mittellosen Personen ermöglicht, von der Kautionspflicht befreit zu werden. Das Gesetz sehe auch keine automatische Nachfrist vor, wenn die Kaution nicht rechtzeitig bezahlt werde.

Auch die Rüge, sein Recht auf ein faires Verfahren und auf ein wirksames Rechtsmittel gemäss der Europäischen Menschenrechtskonvention sei verletzt worden, liess das Bundesgericht nicht gelten. Der Mann habe nicht dargelegt, inwiefern das kantonale Gericht mit seinem Vorgehen gegen das Recht verstossen haben soll. Das Bundesgericht auferlegte ihm die Verfahrenskosten von 500 Franken.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 7B_373/2026

Zurück zur Hauptseite