Zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung hatten beim Bundesgericht eine Beschwerde eingereicht, um eine Entschädigung zu erstreiten. Grundlage war ein Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau vom 13. Mai 2026, das in einer Strafsache ergangen war.
Die Beschwerde wurde am 2. Juli 2026 eingereicht. Nur wenige Wochen später, am 29. Juli 2026, zogen die beiden Firmen ihre Eingabe jedoch wieder zurück. Einen Grund für den Rückzug nannten sie nicht.
Das Bundesgericht schrieb das Verfahren daraufhin ab, das heisst, es stellte es ohne inhaltliche Prüfung ein. Da die Firmen selbst den Rückzug veranlasst hatten, wurden ihnen keine Gerichtskosten auferlegt.